Planauskunft

Damit unsere Anlagen und Leitungen jederzeit und überall lokalisiert werden können, unterhalten wir einen detaillierten Leitungskataster. Als Anlagenbetreiberin sind wir verpflichtet, jederzeit über alle in der Erde verlegten Leitungen Auskunft geben zu können. Auch für die tägliche Arbeit sind wir auf genaue und aktuelle Planunterlagen angewiesen, sowohl bei Neuanlagen als auch für den Unterhalt der bestehenden Anlagen und bei Störungen. Alle Betreiber von Starkstromanlagen sind gemäss Leitungsverordnung verpflichtet, die Lage und die Verlegungsart ihrer Leitungen festzuhalten und diese Informationen auf Anfrage von berechtigten Personen bekannt zu geben. EWS AG unterhält einen Informationsdienst, welcher über die Leitungsführung Auskunft gibt. Bei allen Arten von Grabarbeiten, Einschlagen von Pfählen oder Ähnlichem, muss vorgängig immer abgeklärt werden, ob in diesem Bereich Leitungen vorhanden sind. Der Verursacher haftet für Beschädigungen und Betriebsunterbrüche. Um eine eindeutige Identifizierung zu ermöglichen, benötigen wir die Angabe der Parzellennummer.

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