Ostral
Gemäss Risikobeurteilung des Bundesamts für Bevölkerungsschutz ist eine Strommangellage das grösste Risiko, welches für die Schweiz besteht. Auf Rang 2 liegt das Risiko einer Pandemie. Angesichts der Erfahrungen der vergangenen Jahre ist es sicher richtig, dass die Schweiz alle Vorkehrungen trifft, um bei Eintritt einer Strommangellage möglichst gut vorbereitet zu sein und so verhinderbare Zustände abgewendet werden können.
OSTRAL ist die «Organisation für Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen» und eine Kommission des Verbands Schweizer Elektrizitätsunternehmen. Sie untersteht der Aufsicht des Bundes und vollzieht im Auftrag des Bundesrats dessen angeordneten Massnahmen. Ziel von OSTRAL ist es, die Stromversorgung der Schweiz im Falle einer schweren Mangellage auf einem reduzierte Niveau sicherzustellen, um einen kompletten Ausfall der Stromversorgung in der Schweiz zu verhindern.
Im Falle einer Strommangellage erfolgt ein kaskadenartiges Vorgehen: Zuerst erfolgen Massnahmen, welche auf die Bevölkerung und Wirtschaft wenig Einfluss haben wie Aufrufe zum Energiesparen. Diese Massnahmen führen bis zu gezielten, zeitlich und örtlich beschränkten Netzabschaltungen. Dazwischen gibt es als eine Massnahme die Kontingentierung für Grosskunden. In diesem Zusammenhang erfolgte im November 2023 eine Information der Grosskunden.
Weitere Informationen zu OSTRAL finden Sie auf: www.ostral.ch
Stromversorgungssicherheit
Als Reaktion auf die Katastrophe von Fukushima (2011) hat das Schweizer Stimmvolk im Jahr 2017 dem neuen Energiegesetz zugestimmt, wonach längerfristig auf Energie aus Kernkraftwerken verzichtet werden soll. Stattdessen soll der Energieverbrauch sinken, Energie aus dem Ausland importiert werden und ein massiver Zubau von einheimischer, erneuerbarer Energie erfolgen. Aufgrund des fehlenden Stromabkommens mit der EU, verbunden mit dem nicht sichergestellten Stromaustausch, der Stilllegung von Kraftwerksanlagen in Deutschland sowie der zusätzlichen CO2-Zielsetzung von «Netto null» bis ins Jahr 2050 braucht es gemäss Bundesrat eine Korrektur der Zubau- und Verbrauchsziele sowie die Schaffung einer strategischen Reserve im Energiegesetz.
Um die Klimaziele bis 2050 zu erreichen, ist längerfristig mit einer Zunahme des Stromverbrauchs aufgrund der Substitution fossiler Energieträger in den Bereichen Gebäude und Verkehr zu erwarten. Gleichzeitig müssen die inländischen Kapazitäten so aufgebaut werden, dass die heutige Selbstversorgungsfähigkeit von rund 22 Tagen im Falle von europäischen Knappheitssituationen auch längerfristig erreicht werden kann. Der Bund setzt hier insbesondere auf Grosswasserspeicherkraftwerke. Die Schweiz ist insbesondere am Ende des Winters anfällig für schwere Strommangellagen, nämlich dann, wenn die Speicherseen weitgehend entleert sind und damit die Energiereserven zur Neige gehen. In einem solchen Fall können Marktakteure in einer ausserordentlichen Situation – wie beispielsweise einer lange andauernden Wetterlage – nicht mehr reagieren. Für diesen Fall will der Bundesrat eine strategische Energiereserve vorhalten. Aktuell startet die parlamentarische Beratung zu dieser Gesetzesvorlage.