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Energiepreise |
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Seit 1. Januar 2009 ist das Stromversorgungsgesetz (Strom-VG) Kraft das
heisst, Grossverbraucher mit einem Bedarf über 100 MWh sind in der
Wahl ihres Lieferanten frei. Ab 2014 soll diese Regelung für alle
Bezüger gelten.
Diese Öffnung oder
Liberalisierung des Strommarkts führt zu einer Entflechtung von
Netz und Energie. Das heisst, der Gesamtpreis für
Elektrizität setzt sich künftig aus Netz- und Stromkosten
zusammen. Die Netzkosten (Anschluss und Netznutzung) sind von der
Liberalisierung ausgenommen. Der Kunde kann also auch in Zukunft den
Netzanbieter nicht frei wählen, denn es wird keine
zusätzliche Netzinfrastruktur aufgebaut. Wählen kann er
jedoch den Energielieferanten.
Entsprechend müssen die Rechnungen
künftig transparent gestaltet werden und die Tarife für
das Produkt Strom, die Netznutzung sowie Abgaben sind separat auszuweisen.
Dies erfordert einen grossen administrativen Aufwand was -nicht unerwartet- zu höheren Gesamtpreisen führt.
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