Logo EWS
Energiepreise

Seit 1. Januar 2009 ist das Stromversorgungsgesetz (Strom-VG) Kraft das heisst, Grossverbraucher mit einem Bedarf über 100 MWh sind in der Wahl ihres Lieferanten frei. Ab 2014 soll diese Regelung für alle Bezüger gelten.
Diese Öffnung oder Liberalisierung des Strommarkts führt zu einer Entflechtung von Netz und Energie. Das heisst, der Gesamtpreis für Elektrizität setzt sich künftig aus Netz- und Stromkosten zusammen. Die Netzkosten (Anschluss und Netznutzung) sind von der Liberalisierung ausgenommen. Der Kunde kann also auch in Zukunft den Netzanbieter nicht frei wählen, denn es wird keine zusätzliche Netzinfrastruktur aufgebaut. Wählen kann er jedoch den Energielieferanten.
Entsprechend müssen die Rechnungen künftig transparent gestaltet werden und die Tarife für das Produkt Strom, die Netznutzung sowie Abgaben sind separat auszuweisen.
Dies erfordert einen grossen administrativen Aufwand was -nicht unerwartet- zu höheren Gesamtpreisen führt.